Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 9C 290/2007
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Verfügung vom 1. Oktober 2007
II. sozialrechtliche Abteilung

Bundesrichter Seiler, instruierendes Mitglied,
Gerichtsschreiber Nussbaumer.

A.________,
Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsdienst Integration Handicap,
Schützenweg 10, 3014 Bern,

gegen

IV-Stelle Bern, Chutzenstrasse 10, 3007 Bern, Beschwerdegegnerin.

Invalidenversicherung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern
vom 5. April 2007.

Nach Einsicht
in das Schreiben vom 26. September 2007, worin A.________ die Beschwerde vom
16. Mai 2007 (Poststempel) gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des
Kantons Bern vom 5. April 2007 im Anschluss an den Entscheid vom 27. Juni
2007, mit welchem sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen
Aussichtslosigkeit der Beschwerde abgewiesen worden war, zurückzieht,

in Erwägung,

dass die Beschwerde gemäss Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP
im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist,
dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten
verzichtet wird,

verfügt der Instruktionsrichter:

1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern
und dem Bundesamt für Sozialversicherungen  zugestellt.

Luzern, 1. Oktober 2007

Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Instruktionsrichter: Der Gerichtsschreiber:
i.V.