Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 9C 157/2007
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9C_157/2007

Urteil vom 28. August 2007
II. sozialrechtliche Abteilung

Bundesrichter U. Meyer, Präsident,
Gerichtsschreiber Nussbaumer.

S. ________,
Beschwerdeführer,

gegen

IV-Stelle des Kantons Zürich, Röntgenstrasse 17,
8005 Zürich, Beschwerdegegnerin.

Invalidenversicherung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons
Zürich
vom 19. März 2007.

Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 16. April 2007 gegen einen Entscheid des
Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 19. März 2007,
in die Verfügung vom 4. Juli 2007, mit welcher das Gesuch um unentgeltliche
Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerde und mangels Nachweis der
Bedürftigkeit abgewiesen worden ist,
in die Verfügung vom 5. Juli 2007, mit welcher S.________ zur Bezahlung eines
Kostenvorschusses von Fr. 500.- innert einer Nachfrist bis zum 16. August
2007 verpflichtet wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten
werde,

in Erwägung,

dass der Beschwerdeführer den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht
geleistet hat,
dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach
Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und der
Beschwerdeführer nach Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG kostenpflichtig wird,

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtskosten von Fr 300.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons
Zürich und dem Bundesamt für Sozialversicherungen zugestellt.

Luzern, 28. August 2007

Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: