Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 8C.675/2007
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Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
8C_675/2007

Urteil vom 14. März 2008
I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Ursprung, Präsident,
Gerichtsschreiberin Kopp Käch.

Parteien
B.________, Beschwerdeführer,

gegen

Amt für Wirtschaft und Arbeit, Walchestrasse 19, 8006 Zürich, Beschwerdegegner.

Gegenstand
Arbeitslosenversicherung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons
Zürich vom 27. September 2007.

Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 2. November 2007 (Poststempel) gegen den Entscheid des
Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 27. September 2007,
in die Verfügung vom 16. Januar 2008, mit welcher das Gesuch um unentgeltliche
Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerde abgewiesen wurde,
in die Verfügung vom 24. Januar 2008, mit welcher B.________ zur Bezahlung
eines Kostenvorschusses bis spätestens 7. Februar 2008 aufgefordert wurde,
in die Verfügung vom 20. Februar 2008, mit welcher B.________ zur Bezahlung
eines Kostenvorschusses innert einer Nachfrist bis zum 3. März 2008
verpflichtet wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde,
in Erwägung,
dass der Beschwerdeführer den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht
geleistet hat,
dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach
Art. 108 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist
und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG auf die Erhebung von
Gerichtskosten verzichtet wird,

erkennt der Präsident:
1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons
Zürich und dem Staatssekretariat für Wirtschaft schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 14. März 2008

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin:

Ursprung Kopp Käch