Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 8C.122/2007
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8C_122/2007

Urteil vom 27. Juni 2007

I. sozialrechtliche Abteilung

Bundesrichter Ursprung, Präsident,
Gerichtsschreiber Batz.

A._________ und S.________, Beschwerdeführer,

gegen

1. Departement des Innern des Kantons Solothurn, 4500 Solothurn,
vertreten durch das Amt für soziale Sicherheit des Kantons Solothurn,
Ambassadorenhof, Riedholzplatz 1, 4509 Solothurn,
2. Sozialhilfekommission der Einwohnergemeinde Grenchen, 2540 Grenchen,

Beschwerdegegner.

Fürsorge,

Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn
vom 21. Februar 2007.

Das Präsidium der I. sozialrechtlichen Abteilung hat nach Einsicht
in die Beschwerde der S.________ und des A.________ vom 23. März 2007
(Poststempel) gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons
Solothurn vom 21. Februar 2007 und das sinngemässe Gesuch um unentgeltliche
Rechtspflege,
in die Verfügung vom 20. April 2007, mit welcher die Beschwerdeführer - nach
der mit Beschluss vom 10. April 2007 erfolgten Abweisung ihres Gesuchs um
unentgeltliche Rechtspflege - zur Bezahlung eines Kostenvorschusses innert
einer Nachfrist bis zum 30. April 2007 verpflichtet wurden, ansonsten auf das
Rechtsmittel nicht eingetreten werde,

da die Beschwerdeführer den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht
geleistet haben,
in Anwendung von Art. 62 Abs. 3, Art. 65 sowie Art. 66 Abs. 1 BGG und im
Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG

erkannt:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Verwaltungsgericht des Kantons
Solothurn zugestellt.

Luzern, 27. Juni 2007
Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: