Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 6B.711/2007
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6B_711/2007 /hum

Urteil vom 22. Januar 2008
Strafrechtliche Abteilung

Bundesrichter Schneider, Präsident,
Gerichtsschreiber Monn.

X. ________,
Beschwerdeführer,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen, Herrenacker 26, 8200
Schaffhausen,
Beschwerdegegnerin.

Umwandlung einer Busse in Haft,

Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Schaffhausen vom
5. Oktober 2007.

Der Präsident zieht in Erwägung:

1.
Dem Beschwerdeführer wurde mit Verfügung vom 9. November 2007 eine Frist bis
zum 30. November 2007 und mit Verfügung vom 17. Dezember 2007 eine Nachfrist
bis zum 14. Januar 2008 angesetzt, um dem Bundesgericht einen Kostenvorschuss
von Fr. 2'000.-- einzuzahlen, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht
eingetreten werde. Der Kostenvorschuss wurde nicht geleistet.
Androhungsgemäss ist auf die Beschwerde im Verfahren nach Art. 108 BGG nicht
einzutreten.

2.
Die Gerichtskosten sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1
BGG).

Demnach erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 800.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Schaffhausen
schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 22. Januar 2008

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Schneider Monn