Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 6B.679/2007
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6B_679/2007 /hum

Urteil vom 2. November 2007
Strafrechtliche Abteilung

Bundesrichter Schneider, Präsident,
Gerichtsschreiber Monn.

X. ________,
Beschwerdeführer,

gegen

Stadtrichteramt Zürich, Gotthardstrasse 62, Postfach, 8022 Zürich.

Schlussverfügungen/Rechnungen,

Beschwerde in Strafsachen gegen den Entscheid des Statthalteramts des
Bezirkes Zürich vom 7. September 2007.

Der Präsident zieht in Erwägung:

1.
Die Beschwerdefrist von 30 Tagen gemäss Art. 100 Abs. 1 BGG begann nach der
eigenen Darstellung des Beschwerdeführers am 10. September 2007 zu laufen und
endete am 10. Oktober 2007 (Beschwerde S. 2 oben). Er hat die Beschwerde
indessen erst am 24. Oktober 2007 auf der Post aufgegeben, weshalb sie
verspätet ist. Darauf ist im Verfahren nach Art. 108 BGG nicht einzutreten.

2.
Die Gerichtskosten sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1
BGG). Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist in Anwendung von Art. 64
BGG abzuweisen, weil die Rechtsbegehren aussichtslos erschienen. Der
Beschwerdeführer hat es entgegen seiner Ankündigung unterlassen, der
Beschwerde eine Bestätigung des Sozialzentrums beizulegen. Zu seinen Gunsten
kann indessen davon ausgegangen werden, dass er bedürftig ist. Diesem Umstand
ist bei der Bemessung der Gerichtsgebühr Rechnung zu tragen (Art. 65 Abs. 1
BGG).

Demnach erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.

3.
Die Gerichtsgebühr von Fr. 500.-- wird dem Beschwerdeführer auferlegt.

4.
Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, dem Stadtrichteramt Zürich und dem
Statthalteramt des Bezirkes Zürich schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 2. November 2007

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident:  Der Gerichtsschreiber: