Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 6B.400/2007
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6B_400/2007 / MON /bri

Abschreibungsverfügung
vom 29. August 2007
Strafrechtliche Abteilung

Bundesrichter Schneider, Präsident,
Gerichtsschreiber Monn.

X. ________,
Beschwerdeführer, vertreten durch Roland Steinmann,

gegen

Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich.

Einstellung der Untersuchung (Diebstahl),

Beschwerde in Strafsachen gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons
Zürich, III. Strafkammer, vom 26. Juni 2007.

Die Beschwerde in Strafsachen wurde mit Schreiben vom 25. August 2007
zurückgezogen.

Demnach verfügt der Präsident

im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG:

1.
Die Beschwerde in Strafsachen wird vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.

2.
Es werden keine Kosten erhoben.

3.
Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, der Oberstaatsanwaltschaft des
Kantons Zürich und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer,
schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 29. August 2007

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident:  Der Gerichtsschreiber: