Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 6B.330/2007
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6B_330/2007 /rom

Urteil vom 7. Juli 2007
Strafrechtliche Abteilung

Bundesrichter Schneider, Präsident,
Gerichtsschreiber Monn.

X. ________,
Beschwerdeführer,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau, Staubeggstrasse 8, 8510 Frauenfeld.

Gewerbsmässiger, teils versuchter Betrug,

Beschwerde in Strafsachen gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons
Thurgau vom 22. Februar 2007.

Der Präsident zieht in Erwägung:

1.
Der angefochtene Entscheid wurde dem damaligen Vertreter des
Beschwerdeführers am 30. Mai 2007 zugestellt. Da auf diese Zustellung
abzustellen ist, lief die Beschwerdefrist von 30 Tagen gemäss Art. 100 Abs. 1
BGG am 29. Juni 2007 ab. Die erst am 2. Juli 2007 auf die Post gegebene
Beschwerde ist verspätet. Darauf ist im Verfahren nach Art. 108 BGG nicht
einzutreten.

2.
Die Gerichtskosten sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1
BGG).

Demnach erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtsgebühr von Fr. 800.-- wird dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, der Staatsanwaltschaft des Kantons
Thurgau und dem Obergericht des Kantons Thurgau schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 7. Juli 2007

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident:  Der Gerichtsschreiber: