Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 6B.288/2007
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6B_288/2007 / AML /hum

Abschreibungsverfügung
vom 10. Juli 2007
Strafrechtliche Abteilung

Bundesrichter Schneider, Präsident,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.

X. ________,
Beschwerdeführer,

gegen

Amtsgerichtspräsident von Thal-Gäu, Wengimattstrasse 2, Schmelzihof, 4710
Balsthal.

Nichteintreten auf Einsprache (Verkehrsregelverletzung),

Beschwerde in Strafsachen gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons
Solothurn, Beschwerdekammer, vom 8. Juni 2007.

Die Beschwerde in Strafsachen wurde mit Schreiben vom 1. Juli 2007
zurückgezogen.

Demnach verfügt der Präsident

im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG:

1.
Die Beschwerde in Strafsachen wird vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.

2.
Es werden keine Kosten erhoben.

3.
Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, dem Amtsgerichtspräsident von
Thal-Gäu und dem Obergericht des Kantons Solothurn, Beschwerdekammer,
schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 10. Juli 2007

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident:  Die Gerichtsschreiberin: