Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 6B.193/2007
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6B_193/2007 /AML /hum Abschreibungsverfügung vom 19. Juni 2007 Strafrechtliche Abteilung Bundesrichter Schneider, Präsident, Gerichtsschreiberin Arquint Hill. Eigentümer X.________, Beschwerdeführer, gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern, Zentralstrasse 28, 6002 Luzern. Kostenauflage, Beschwerde in Strafsachen gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Luzern, Kriminal- und Anklagekommission, vom 1. Mai 2007. Die Beschwerde in Strafsachen wurde mit Schreiben vom 18. Juni 2007 zurückgezogen. Demnach wird verfügt: 1. Die Beschwerde in Strafsachen wird vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Beschwerdeführern, der Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern und dem Obergericht des Kantons Luzern, Kriminal- und Anklagekommission, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 19. Juni 2007 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin: