Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 6B.148/2007
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6B_148/2007 /rom

Urteil vom 7. Juli 2007
Strafrechtliche Abteilung

Bundesrichter Schneider, Präsident,
Gerichtsschreiber Monn.

X. ________,
Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt Martin Schnyder,

gegen

Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich.

Beschlagnahme von Vermögenswerten,

Beschwerde in Strafsachen gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons
Zürich, I. Strafkammer, vom 8. Februar 2007.

Der Präsident zieht in Erwägung:

1.
Die Beschwerdeführerin wurde mit Verfügung vom 8. Mai 2007 aufgefordert, dem
Bundesgericht spätestens am 29. Mai 2007 einen Kostenvorschuss von Fr.
2'000.-- einzuzahlen. Mit Verfügung vom 5. Juni 2007 wurde ihr in Anwendung
von Art. 62 Abs. 3 BGG eine Nachfrist bis zum 26. Juni 2007 angesetzt. Bei
Säumnis werde auf das Rechtsmittel nicht eingetreten. Der Kostenvorschuss
wurde nicht geleistet. Auf die Beschwerde ist androhungsgemäss im Verfahren
nach Art. 108 BGG nicht einzutreten.

2.
Die Gerichtskosten sind der Beschwerdeführerin aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1
BGG).

Demnach erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtsgebühr von Fr. 800.-- wird der Beschwerdeführerin auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird der Beschwerdeführerin, der Oberstaatsanwaltschaft des
Kantons Zürich und dem Obergericht des Kantons Zürich, I. Strafkammer,
schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 7. Juli 2007

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident:  Der Gerichtsschreiber: