Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 6B.117/2007
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{T 0/2}
6B_117/2007 /bri

Urteil vom 29. April 2007
Strafrechtliche Abteilung

Bundesrichter Schneider, Präsident,
Gerichtsschreiber Monn.

X. ________,
Beschwerdeführer,

gegen

Generalprokurator des Kantons Bern, Postfach 7475, 3001 Bern.

Einfache Verletzung von Verkehrsregeln,

Beschwerde in Strafsachen gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Bern,
1. Strafkammer, vom 8. Februar 2007.

Das Präsidium zieht in Erwägung:

1.
Das Obergericht des Kantons Bern büsste den Beschwerdeführer mit Urteil vom
8. Februar 2007 wegen Nichtanpassens der Geschwindigkeit sowie Nichttragens
der Sicherheitsgurte mit 500 Franken Busse. Soweit der Beschwerdeführer eine
Verletzung der Art. 2 und 4 aBV rügt, ist darauf nicht einzutreten, weil die
Beschwerde insoweit den Begründungsanforderungen von Art. 106 Abs. 2 BGG
nicht genügt. Im Übrigen befasst sich der Beschwerdeführer nur mit dem
Sachverhalt, ohne dass sich aus der Beschwerde ergäbe, inwieweit dieser durch
die Vorinstanz offensichtlich unrichtig im Sinne von Art. 97 Abs. 1 BGG
festgestellt worden wäre. Auf die Beschwerde ist im Verfahren nach Art. 108
BGG nicht einzutreten.

2.
Die Gerichtskosten sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1
BGG).

Demnach erkennt das Präsidium:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtsgebühr von Fr. 800.-- wird dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, dem Generalprokurator des Kantons
Bern und dem Obergericht des Kantons Bern, 1. Strafkammer, schriftlich
mitgeteilt.

Lausanne, 29. April 2007

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident:  Der Gerichtsschreiber: