Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Zivilrechtliche Abteilung, Revision 5F.14/2007
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5F_14/2007/bnm

Verfügung vom 23. Januar 2008
II. zivilrechtliche Abteilung

Bundesrichter Raselli, Präsident,
Gerichtsschreiber Füllemann.

X.________,
Gesuchsteller,

gegen

Obergericht des Kantons Bern (Appellationshof,
2. Zivilkammer), Postfach 7475, 3001 Bern.

Gesuch um Wiederherstellung der Beschwerdefrist im Verfahren 5A_464/2007.

Nach Einsicht
in das Gesuch um Wiederherstellung der Beschwerdefrist im (mit
bundesgerichtlichem Nichteintretensentscheid vom 25. Oktober 2007
abgeschlossenen) Verfahren 5A_464/2007 (zwecks materiellrechtlicher
Behandlung einer neu eingereichten Beschwerde in Zivilsachen und subsidiären
Verfassungsbeschwerde gegen den Entscheid des Bernischen Obergerichts vom 3.
Juli 2007),

in Erwägung,

dass der Gesuchsteller (nach abweisender Armenrechtsverfügung vom 21.
Dezember 2007) das Wiederherstellungsgesuch mit Schreiben vom 21. Januar 2008
zurückgezogen hat, das vorliegende Verfahren 5F_14/2007 daher durch den
Abteilungspräsidenten (Art. 32 Abs. 2 BGG) abzuschreiben ist (Art. 71 BGG
i.V.m. Art. 73 BZP) und die Kosten dem Gesuchsteller aufzuerlegen sind (Art.
71 BGG i.V.m. Art. 5 Abs. 2 BZP, Art. 66 Abs. 1 BGG),

verfügt der Präsident:

1.
Das Verfahren 5F_14/2007 wird als durch Rückzug des Wiederherstellungsgesuchs
erledigt abgeschrieben.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 200.-- werden dem Gesuchsteller auferlegt.

3.
Diese Verfügung wird dem Gesuchsteller und dem Obergericht des Kantons Bern
schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 23. Januar 2008

Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident:                                                 Der
Gerichtsschreiber:

Raselli                                                             Füllemann