Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 5A.486/2007
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5A_486/2007 /blb

Urteil vom 2. November 2007
Präsident der II. zivilrechtlichen Abteilung

Bundesrichter Raselli, Präsident,
Gerichtsschreiber Zbinden.

X. ________,
Beschwerdeführer,

gegen

1.Y.________,
2.Z.________,
Beschwerdegegner,
beide vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Reto Thomas Ruoss.

Pfändungsurkunde und Verwertungsanzeige,

Beschwerde in Zivilsachen gegen die Verfügung des Kantonsgerichts Schwyz,
Kantonsgerichtspräsident
als Präsident der kantonalen Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibung und Konkurs
(2. Rekurskammer),
vom 22. August 2007.

Der Präsident hat nach Einsicht
in die Beschwerde in Zivilsachen vom 6. September 2007 gegen die Verfügung
des Kantonsgerichts Schwyz, Kantonsgerichtspräsident als Präsident der
kantonalen Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibung und Konkurs (2.
Rekurskammer), vom 22. August 2007,

in Erwägung,

dass der Beschwerdeführer den ihm auferlegten Kostenvorschuss auch innerhalb
der mit Verfügung vom 28. September 2007 angesetzten Nachfrist nicht
geleistet hat bzw. den ihm auferlegten Nachweis der rechtzeitigen
Vorschussleistung nicht (rechtzeitig) erbracht hat, so dass gestützt auf Art.
62 Abs. 3 BGG und im Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die
Beschwerde nicht einzutreten ist,
dass die Kosten des Verfahrens dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art.
66 Abs. 1 BGG),

erkannt:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtsgebühr von Fr. 500.-- wird dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Kantonsgericht Schwyz,
Kantonsgerichtspräsident als Präsident der kantonalen Aufsichtsbehörde in
Schuldbetreibung und Konkurs (2. Rekurskammer), und dem Betreibungsamt
B.________ schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 2. November 2007

Der Präsident:  Der Gerichtsschreiber: