Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 5A.477/2007
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5A_477/2007 /blb

Verfügung vom 19. September 2007
Präsident der II. zivilrechtlichen Abteilung

Bundesrichter Raselli, Präsident,
Gerichtsschreiber Füllemann.

X. ________,
Beschwerdeführer,

gegen

Y.________,
Beschwerdegegnerin.

Beistandschaft,

Beschwerde nach Art. 72ff. BGG gegen den Beschluss vom 13. Juli 2007 des
Obergerichts des Kantons Zürich, II. Zivilkammer.

Der Präsident hat nach Einsicht
in die Beschwerde nach Art. 72ff. BGG gegen den Beschluss vom 13. Juli 2007
des Obergerichts des Kantons Zürich,

in Erwägung,

dass der Beschwerdeführer die erwähnte Eingabe (nach sein Gesuch um
unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit abweisender Verfügung
vom 6. September 2007) mit Schreiben vom 14. September 2007 zurückgezogen
hat, die Beschwerde daher durch den Abteilungspräsidenten (Art. 32 Abs. 2
BGG) abzuschreiben ist (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 73 BZP) und (entsprechend dem
Antrag des Beschwerdeführers) auf die Erhebung einer Gerichtsgebühr
verzichtet wird,
verfügt:

1.
Das Verfahren wird als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abgeschrieben.

2.
Es wird keine Gerichtsgebühr erhoben.

3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich
schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 19. September 2007

Der Präsident:  Der Gerichtsschreiber: