Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 5A.406/2007
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5A_406/2007 /blb

Verfügung vom 22. August 2007
Präsident der II. zivilrechtlichen Abteilung

Bundesrichter Raselli, Präsident,
Gerichtsschreiber Füllemann.

X. ________,
Beschwerdeführerin,

gegen

Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Solothurn,
Amthaus 1, 4502 Solothurn.

Konkursbeschlag,

Beschwerde nach Art. 72ff. BGG gegen das Urteil der Aufsichtsbehörde für
Schuldbetreibung und Konkurs
des Kantons Solothurn vom 27. Juni 2007.

Der Präsident hat nach Einsicht
in die Beschwerde nach Art. 72ff. BGG gegen das Urteil vom 27. Juni 2007 der
Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs,

in Erwägung,

dass die Beschwerdeführerin die erwähnte Eingabe mit Schreiben vom 20. August
2007 zurückgezogen hat, die Beschwerde daher durch den Abteilungspräsidenten
(Art. 32 Abs. 2 BGG) abzuschreiben ist (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 73 BZP) und
antragsgemäss auf die Erhebung einer Gerichtsgebühr verzichtet wird,
verfügt:

1.
Das Verfahren wird als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abgeschrieben.

2.
Es wird keine Gerichtsgebühr erhoben.

3.
Diese Verfügung wird der Beschwerdeführerin, dem kantonalen Konkursamt und
der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Solothurn
schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 22. August 2007

Der Präsident:  Der Gerichtsschreiber: