Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Zivilrechtliche Abteilung, Subsidiäre Verfassungsbeschwerde 4D.77/2007
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4D_77/2007 /len

Urteil vom 17. Dezember 2007

I. zivilrechtliche Abteilung

Bundesrichter Corboz, Präsident,
Gerichtsschreiber Huguenin.

A. ________,
Beschwerdeführerin,

gegen

Amtsgericht Luzern-Stadt.

Rechtsverzögerung,

Verfassungsbeschwerde gegen
das Amtsgericht Luzern-Stadt.

in Erwägung,

dass sich die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 7. Dezember 2007 beim
Bundesgericht darüber beschwerte, dass in einem vor dem Amtsgericht
Luzern-Stadt hängigen Verfahren, an dem sie beteiligt ist, noch immer kein
Urteil ergangen sei;
dass sie damit dem Amtsgericht sinngemäss Rechtsverzögerung im Sinne von Art.
29 Abs. 1 BV vorwirft;
dass eine Beschwerde an das Bundesgericht erst erhoben werden kann, nachdem
der kantonale Instanzenzug ausgeschöpft worden ist (Art. 75 Abs. 1 BGG);
dass diese Voraussetzung im vorliegenden Fall nicht erfüllt ist, weil
gegenüber dem Amtsgericht eine Beschwerde wegen Rechtsverzögerung beim
Obergericht des Kantons Luzern eingelegt werden kann (§ 286 Abs. 1 und 2 lit.
a ZPO LU; Studer/Rüegg/Eiholzer, Der Luzerner Zivilprozess, N. 2 und 3 zu §
286);
dass damit auf die Beschwerde in Anwendung von Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG
nicht einzutreten ist;
dass unter den gegebenen Umständen auf die Erhebung von Gerichtskosten zu
verzichten ist (Art. 66 Abs. 1 zweiter Satz BGG);

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Amtsgericht Luzern-Stadt schriftlich
mitgeteilt.

Lausanne, 17. Dezember 2007

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Corboz Huguenin