Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 4A.47/2007
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{T 0/2}
4A_47/2007 /len

Verfügung vom 3. April 2007

I. zivilrechtliche Abteilung

Bundesrichter Corboz, Präsident.

X. ________ AG,
Beschwerdeführerin,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Christoph Willi,

gegen

Y.________,
Beschwerdegegner,
vertreten durch Rechtsanwalt Anton Bühlmann.

Lizenzvertrag; vorsorgliche Massnahmen,

Beschwerde in Zivilsachen gegen den Entscheid
des Obergerichts des Kantons Luzern, I. Kammer,
vom 9. Februar 2007.

Es wird in Erwägung gezogen:
Die Beschwerdeführerin hat mit Schreiben vom 29. März 2007 ihre Beschwerde
zurückgezogen. Die Beschwerde ist demnach im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2
BGG abzuschreiben. Die Kosten sind der Beschwerdeführerin aufzuerlegen (Art.
66 Abs. 3 BGG).

Demnach wird im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG verfügt:

1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Luzern, I.
Kammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 3. April 2007

Der Präsident: