Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 4A.218/2007
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4A_218/2007 /MAS /aka

Urteil vom 8. Oktober 2007

I. zivilrechtliche Abteilung

Bundesrichterin Rottenberg Liatowitsch,
Instruktionsrichterin,
Gerichtsschreiber Mazan.

X. ________,
Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt
David Husmann,

gegen

Versicherung Y.________,
Beschwerdegegnerin, vertreten durch Rechtsanwältin
Dr. Kathrin Hässig,

Versicherungsvertrag; Krankentaggeld,

Beschwerde in Zivilsachen gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des
Kantons Schwyz I. Kammer vom 11. April 2007.

Die Instruktionsrichterin zieht in Erwägung:
Der Beschwerdeführer hat den Kostenvorschuss von Fr. 4'000.-- innert der mit
Verfügung vom 11. September 2007 angesetzten Nachfrist bis zum 26. September
2007 nicht geleistet. Auf die Beschwerde ist daher  im vereinfachten
Verfahren nicht einzutreten (Art. 62 Abs. 3 BGG und Art. 108 Abs. 1 lit. a
BGG). Wenn es an einer Eintretensvoraussetzung fehlt, bleibt der am 2.
Oktober 2007 erklärte Rückzug der Beschwerde ohne Bedeutung.

Die Instruktionsrichterin erkennt:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtsgebühr von Fr. 500.-- wird dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz
I. Kammer schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 8. Oktober 2007

Die Instruktionsrichterin:  Der Gerichtsschreiber: