Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 2C.595/2007
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2C_595/2007/bru

Verfügung vom 30. Oktober 2007
II. öffentlich-rechtliche Abteilung

Bundesrichter Merkli, Präsident,
Gerichtsschreiber Hugi Yar.

X. _______, ehemals Regionalgefängnis Bern,
Beschwerdeführer,

gegen

Fremdenpolizei der Stadt Biel, Abteilung Bevölkerung,
Haftgericht III Bern-Mittelland.

Ausschaffungshaft (Art. 13b ANAG),

Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen den Entscheid des
Haftgerichts III Bern-Mittelland vom 22. Oktober 2007.

Der Präsident als Instruktionsrichter hat in Erwägung,
dass X._______ (geb. 1975) am 25. Oktober 2007 über das Haftgericht III
Bern-Mittelland mit dem sinngemässen Antrag an das Bundesgericht gelangt ist,
seine am 19./22. Oktober 2007 bis zum 16. Januar 2008 genehmigte
Ausschaffungshaft aufzuheben,
dass X._______ gemäss Mitteilung der Kantonspolizei Bern am 29. Oktober 2007
aus der Ausschaffungshaft entlassen worden ist,
dass das vorliegende Verfahren gestützt hierauf praxisgemäss als
gegenstandslos geworden abgeschrieben werden kann (zur Begründung: Verfügung
2C_423/2007 vom 27. September 2007, E. 2),
dass keine Kosten zu erheben und keine Entschädigungen zuzusprechen sind
(vgl. Art. 66 und Art. 68 BGG),
dass die Fremdenpolizei der Stadt Biel einzuladen ist, die vorliegende
Verfügung dem Beschwerdeführer zu eröffnen, da das Bundesgericht nur über
dessen ehemalige Gefängnisadresse verfügt,

im Verfahren nach Art. 32 BGG verfügt:

1.
Das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben.

2.
Es werden keine Kosten erhoben.

3.
Diese Verfügung wird der Fremdenpolizei der Stadt Biel (für sich und den
Beschwerdeführer), dem Haftgericht III Bern-Mittelland sowie dem Bundesamt
für Migration schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 30. Oktober 2007

Der Präsident:  Der Gerichtsschreiber: