I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Revision 1F.12/2007
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1F_12/2007 /fun Verfügung vom 28. August 2007 I. öffentlich-rechtliche Abteilung Bundesrichter Aeschlimann, Instruktionsrichter, Gerichtsschreiber Kessler Coendet. X. ________, Gesuchstellerin, gegen Gemeindeverband ARA Region unteres Kiesental, Ara-Weg 2, 3629 Kiesen, Gesuchsgegner, Einwohnergemeinde Kiesen, vertreten durch den Gemeinderat, Bahnhofstrasse 10, 3629 Kiesen, Regierungsstatthalter von Konolfingen, Schloss, 3082 Schlosswil, Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, Rechtsamt, Reiterstrasse 11, 3011 Bern, Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung, Speichergasse 12, 3011 Bern. Revisionsgesuch gegen das bundesgerichtliche Urteil 1A.135/2006 vom 2. Mai 2007. Es wird in Erwägung, dass das Bundesgericht am 2. Mai 2007 die Verwaltungsgerichtsbeschwerde von X.________ und Mitbeteiligten gegen das Urteil das Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 29. Mai 2006 abgewiesen hat, soweit es darauf eintrat (Urteil 1A.135/2006); dass X.________ mit Eingaben vom 2. August bzw. 13. August 2007 ein Revisionsgesuch gegen das bundesgerichtliche Urteil vom 2. Mai 2007 eingereicht hat; dass X.________ ihr Revisionsgesuch mit Schreiben vom 21. August 2007 zurückgezogen hat; dass das Revisionsverfahren somit als durch Gesuchsrückzug erledigt abzuschreiben ist; dass keine Kosten zu erheben sind; im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG verfügt: 1. Das Verfahren 1F_12/2007 wird infolge Rückzugs des Revisionsgesuchs abgeschrieben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien, der Einwohnergemeinde Kiesen, dem Regierungsstatthalter von Konolfingen, der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion und dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung, sowie dem Bundesamt für Umwelt schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 28. August 2007 Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Instruktionsrichter: Der Gerichtsschreiber: