Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 1C.392/2007
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1C_392/2007

Urteil vom 16. Januar 2008

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Bundesrichter Féraud, Präsident,
Gerichtsschreiber Bopp.

Initiativkomitee "Jetzt längts au z'Emme",
c/o Jürg Zimmermann,
Verein "Jetzt längts au z'Emme",
c/o Jürg Zimmermann,
Beschwerdeführer, beide vertreten durch Vital Burger,

gegen

Gemeinderat Emmen, Rüeggisingerstrasse 22,
6020 Emmenbrücke.

Gemeindeinitiative,

Beschwerde gegen den Entscheid vom 25. September 2007 des Regierungsrats
des Kantons Luzern.
Das Bundesgericht hat in Erwägung,
dass die Beschwerdeführer den ihnen auferlegten Kostenvorschuss auch
innerhalb der mit Verfügung vom 19. Dezember 2007 angesetzten Nachfrist nicht
geleistet haben;

dass daher gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im Verfahren nach Art. 108 Abs. 1
lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist;

dass bei diesem Ausgang des Verfahrens die bundesgerichtlichen Kosten den
Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit aufzuerlegen sind (Art. 66
Abs. 1 und Abs. 5 BGG);

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden den Beschwerdeführern unter
solidarischer Haftbarkeit auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird den Beschwerdeführern, dem Gemeinderat Emmen und dem
Regierungsrat des Kantons Luzern schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 16. Januar 2008

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Féraud Bopp