Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 1B.70/2007
Zurück zum Index I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 2007
Retour à l'indice I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 2007


1B_70/2007

Urteil vom 27. November 2007

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Bundesrichter Féraud, Präsident,
Gerichtsschreiber Bopp.

X. ________, Beschwerdeführer,

gegen

Y.________, Beschwerdegegner.

Verteidigerwechsel,

Beschwerde gegen die Verfügung vom 18. Oktober 2007 des Kassationsgerichts
des Kantons Zürich.
In Erwägung,
dass der Präsident des Kassationsgerichts des Kantons Zürich mit Verfügung
vom 18. Oktober 2007 ein von X.________ gestelltes Gesuch um Auswechslung des
amtlichen Verteidigers abgewiesen hat;

dass X.________ gegen diese Verfügung der Sache nach Beschwerde in
Strafsachen erhoben hat;
dass er mit Schreiben vom 6. November 2007 auf die gesetzlichen
Formerfordernisse einer solchen Beschwerde aufmerksam gemacht worden ist;

dass er auf dieses Schreiben hin nicht reagiert hat;

dass der Beschwerdeführer in seiner Eingabe vom 23. Oktober 2007 nicht
darlegt, inwiefern die angefochtene Verfügung rechts- bzw. verfassungswidrig
sein soll;

dass die Beschwerde daher den gesetzlichen Formerfordernissen (Art. 42 Abs. 2
BGG, s. auch Art. 106 BGG; BGE 133 II 249 insb. 1.4) nicht zu genügen vermag,
weshalb auf sie nicht einzutreten ist;

dass es sich bei den gegebenen Verhältnissen rechtfertigt, keine Kosten zu
erheben;

Demnach erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Kosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Kassationsgericht des Kantons Zürich
schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 27. November 2007

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Féraud Bopp