I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 1B.259/2007
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1B_259/2007 Verfügung vom 6. Dezember 2007 I. öffentlich-rechtliche Abteilung Bundesrichter Féraud, Präsident, Gerichtsschreiber Pfäffli. X. ________, Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Werner Lugauer, gegen Dominik Weiss, Gerichtspräsident am Kreisgericht Alttoggenburg-Wil, Weierstrasse 9, 9500 Wil, Beschwerdegegner. Ausstand, Beschwerde gegen den Entscheid vom 8. Oktober 2007 des Kantonsgerichts St. Gallen, Kantonsgerichtspräsident. In Erwägung: dass X.________ mit Eingabe vom 13. November 2007 Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts St. Gallen vom 8. Oktober 2007 erhoben hat; dass X.________ mit Schreiben vom 4. Dezember 2007 seine Beschwerde vom 13. November 2007 zurückgezogen hat; dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt abzuschreiben ist; dass keine Kosten zu erheben sind; verfügt der Präsident: 1. Das Verfahren 1B_259/2007 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht St. Gallen, Kantonsgerichtspräsident, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 6. Dezember 2007 Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: Féraud Pfäffli