Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 1B.250/2007
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1B_250/2007 /daa

Urteil vom 9. November 2007

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Bundesrichter Aemisegger, präsidierendes Mitglied,
Gerichtsschreiber Bopp.

X. ________, Beschwerdeführer,

gegen

Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich, Wirtschaftsdelikte, Weststrasse
70, Postfach 9717, 8036 Zürich,
Bezirksgericht Zürich, Haftrichter, Wengistrasse 28, Postfach, 8026 Zürich.

Haftentlassung,

Beschwerde gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Zürich, Haftrichter, vom
25. Oktober 2007.
In Erwägung:
dass der Haftrichter des Bezirksgerichts Zürich mit Verfügung vom 25. Oktober
2007 ein von X.________ am 23. Oktober 2007 gestelltes Haftentlassungsgesuch
in Anwendung von § 64 Abs. 2 StPO/ZH und § 194 Abs. 2 GVG/ZH der
Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich zur weiteren Behandlung überwiesen
hat;

dass X.________ gegen diese Verfügung der Sache nach Beschwerde in
Strafsachen erhoben hat;

dass es sich bei der angefochtenen Überweisungsverfügung nicht bereits um
einen Haftentscheid handelt;

dass der Beschwerdeführer nicht darlegt, inwiefern diese
Überweisungsverfügung rechts- bzw. verfassungswidrig sein soll;

dass die Beschwerde daher den gesetzlichen Formerfordernissen (Art. 42 Abs. 2
BGG, s. auch Art. 106 BGG) nicht zu genügen vermag, weshalb auf sie nicht
einzutreten ist;

dass es sich bei den gegebenen Verhältnissen rechtfertigt, keine Kosten zu
erheben;

erkennt das präsidierende Mitglied:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Kosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, der Staatsanwaltschaft III des
Kantons Zürich, Wirtschaftsdelikte, und dem Bezirksgericht Zürich,
Haftrichter, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 9. November 2007

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Der Gerichtsschreiber: