Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Öffentlich-rechtliche Abteilung 2A.665/2006
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2A.665/2006 /ble

Verfügung vom 7. Januar 2008
II. öffentlich-rechtliche Abteilung

Bundesrichter Müller, Instruktionsrichter.

Gewerkschaft UNIA,
comedia, die Mediengewerkschaft,
Hansjörg Ochsner und Mitbeteiligte,
Beschwerdeführer,
alle drei vertreten durch Fürsprecher Thomas Tribolet,

gegen

Winterthur Leben,
Beschwerdegegnerin,
vertreten durch Rechtsanwältin Dr. iur. Isabelle Häner,
Bundesamt für Privatversicherungen,
Eidgenössische Rekurskommission für die Aufsicht über die Privatversicherung.

Genehmigung der Tarifvorlagen der Winterthur Leben,

Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Zwischenentscheid der Eidgenössischen
Rekurskommission für die Aufsicht über die Privatversicherung vom
23. Oktober 2006.

Der Instruktionsrichter hat in Erwägung,
dass die Beschwerdeführer die am 6. November eingereichte
Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit Eingabe vom 21. Dezember 2007 zurückgezogen
haben, unter Hinweis auf eine Vereinbarung, wonach die Parteien die
Verfahrenskosten je zur Hälfte übernehmen und auf eine Parteientschädigung
verzichten,
dass das Beschwerdeverfahren demzufolge abzuschreiben ist, wobei die Kosten-
und Entschädigungsfolgen vereinbarungsgemäss zu regeln sind,
in Anwendung von Art. 5 Abs. 2 BZP in Verbindung mit Art. 40 OG,

verfügt:

1.
Das Verfahren wird als durch Rückzug der Verwaltungsgerichtsbeschwerde
erledigt abgeschrieben.

2.
Die Gerichtsgebühr von Fr. 500.-- wird den Parteien je zur Hälfte auferlegt.

3.
Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.

4.
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Bundesamt für Privatversicherungen und
der Eidgenössischen Rekurskommission für die Aufsicht über die
Privatversicherung schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 7. Januar 2008

Der Instruktionsrichter:

Müller