Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung 1P.841/2006
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{T 0/2}
1P.841/2006 /fun

Urteil vom 25. Januar 2007

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Bundesrichter Féraud, Präsident,
Bundesrichter Aeschlimann, Reeb,
Gerichtsschreiber Pfäffli.

X. ________, Beschwerdeführer,

gegen

Kassationsgericht des Kantons Zürich, Grossmünsterplatz 1, Postfach, 8022
Zürich.

Strafprozess,

Staatsrechtliche Beschwerde gegen den Erledigungsbeschluss des
Kassationsgerichts
des Kantons Zürich vom 8. November 2006.

Das Bundesgericht hat in Erwägung,
dass X.________ mit Eingabe vom 14. Dezember 2006 "Nichtigkeitsbeschwerde
gegen einen Zirkular-Erledigungsbeschluss" des Kassationsgerichts des Kantons
Zürich vom 8. November 2006 erhoben hat;
dass es sich der Sache nach um eine staatsrechtliche Beschwerde handelt;
dass er seiner Beschwerde den angefochtenen Entscheid nicht beigelegt hat,
weshalb ihn das Bundesgericht mit Schreiben vom 27. Dezember 2006
aufgefordert hat, bis am 12. Januar 2007 den angefochtenen Entscheid
einzureichen, ansonsten gemäss Art. 90 Abs. 2 OG auf seine Beschwerde nicht
eingetreten werde;
dass X.________ innert Frist den angefochtenen Entscheid nicht eingereicht
und sich auch sonst wie nicht hat vernehmen lassen;
dass somit gemäss Art. 90 Abs. 2 OG auf Beschwerde nicht einzutreten ist;
dass dem Ausgang des Verfahrens entsprechend die bundesgerichtlichen Kosten
dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 156 Abs. 1 OG);

im Verfahren nach Art. 36a OG erkannt:

1.
Auf die staatsrechtliche Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtsgebühr von Fr. 500.-- wird dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer und dem Kassationsgericht des Kantons
Zürich schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 25. Januar 2007

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident:  Der Gerichtsschreiber: