Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 7B.210/2004
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7B.210/2004 /bnm

Urteil vom 8. November 2004
Schuldbetreibungs- und Konkurskammer

Bundesrichterin Escher, Präsidentin,
Bundesrichter Meyer, Bundesrichterin Hohl,
Gerichtsschreiberin Scholl.

X. ________,
Beschwerdeführer,

gegen

Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt des Kantons
Basel-Stadt,
Bäumleingasse 5, Postfach 964, 4001 Basel.

Pfändungsankündigung,

SchKG-Beschwerde gegen das Urteil der Aufsichtsbehörde über das Betreibungs-
und Konkursamt des Kantons Basel-Stadt vom 20. September 2004.

Die Kammer hat nach Einsicht
in das Urteil der Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt des
Kantons Basel-Stadt vom 20. September 2004, in welchem diese auf die
Beschwerde von X.________ gegen eine Pfändungsankündigung nicht eingetreten
ist und ihm die Verfahrenskosten auferlegt hat;
in die Beschwerde von X.________ vom 15. Oktober 2004;

in Erwägung,

dass gemäss Art. 79 Abs. 1 OG in der Beschwerdeschrift kurz darzulegen ist,
welche Bundesrechtssätze und inwiefern diese durch den angefochtenen
Entscheid verletzt worden sind (BGE 119 III 49 E. 1 S. 50);
dass die vorliegende, kaum verständliche Beschwerde, in welcher der
Beschwerdeführer mit keinem Wort auf das angefochtene Urteil eingeht, diese
Anforderungen nicht erfüllt;
dass der Beschwerdeführer sinngemäss wohl die Begründetheit der in Betreibung
gesetzten Forderungen bestreitet, was aber im Rahmen einer Beschwerde gegen
die Pfändungsankündigung nicht zulässig ist;
dass damit auf die Beschwerde nicht eingetreten werden kann;
dass das Beschwerdeverfahren grundsätzlich kostenlos ist (Art. 20a Abs. 1
SchKG) und keine Parteientschädigung zugesprochen werden darf (Art. 62 Abs. 2
GebV SchKG);

erkannt:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, den Beschwerdegegnern,  dem
Betreibungsamt A.________ und der Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und
Konkursamt des Kantons Basel-Stadt schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 8. November 2004

Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer
des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin:  Die Gerichtsschreiberin: