Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung 1P.428/2004
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1P.428/2004 /sta

Verfügung vom 25. August 2004

I. Öffentlichrechtliche Abteilung

Bundesrichter Aeschlimann, Instruktionsrichter,
Gerichtsschreiberin Leuthold.

X.  ________, Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecher Frank Goecke,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern, Zentralstrasse 28, 6002 Luzern,
Obergericht des Kantons Luzern, II. Kammer, Hirschengraben 16, Postfach, 6002
Luzern.

Art. 10 Abs. 2, Art. 29 Abs. 2, Art. 31 Abs. 2 und Art. 32 Abs. 2 BV
(Haftentlassung),

Staatsrechtliche Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons
Luzern, II. Kammer, vom 22. Juli 2004.
Es wird in Erwägung gezogen:
X.________ reichte am 11. August 2004 beim Bundesgericht staatsrechtliche
Beschwerde gegen einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Luzern vom 22.
Juli 2004 ein.
Mit Schreiben vom 24. August 2004 zog er die Beschwerde zurück. Das
bundesgerichtliche Verfahren ist deshalb als erledigt abzuschreiben. Es
rechtfertigt sich, keine Kosten zu erheben.

Demnach wird verfügt:

1.
Das bundesgerichtliche Verfahren wird als durch Rückzug der Beschwerde
erledigt abgeschrieben.

2.
Es werden keine Kosten erhoben.

3.
Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, der Staatsanwaltschaft und dem
Obergericht des Kantons Luzern, II. Kammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 25. August 2004

Der Instruktionsrichter: Die Gerichtsschreiberin: