Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung 1P.11/2004
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1P.11/2004 /whl

Verfügung vom 11. Februar 2004

I. Öffentlichrechtliche Abteilung

Bundesgerichtspräsident Aemisegger, Präsident,
Gerichtsschreiber Pfäffli.

X. ________, Beschwerdeführer,

gegen

Departement des Innern des Kantons Solothurn, 4500 Solothurn, vertreten durch
das Amt für öffentliche Sicherheit des Kantons Solothurn, Ambassadorenhof,
4509 Solothurn,
Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn,
Amthaus 1, Postfach 157, 4502 Solothurn.

SVG; Nichteinhaltung der Beschwerdefrist,

Staatsrechtliche Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des
Kantons Solothurn vom

22. Dezember 2003.

Es wird in Erwägung,
dass X.________ mit Eingabe vom 5. Januar 2004 staatsrechtliche Beschwerde
gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurn vom 22.
Dezember 2003 erhoben hat,
dass das Bundesgericht X.________ mit Schreiben vom 14. Januar 2004 u.a.
mitgeteilt hat, dass seine Eingabe den Begründungsanforderungen von Art. 90
Abs. 1 lit. b OG nicht zu genügen vermöge, er jedoch seine Beschwerde
innerhalb der noch laufenden Beschwerdefrist noch verbessern könne,
dass X.________ mit Schreiben vom 4. Februar 2004 seine staatsrechtliche
Beschwerde vom 5. Januar 2004 zurückgezogen hat,
dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt
abzuschreiben ist,
dass keine Kosten zu erheben sind,

verfügt:

1.
Das Verfahren wird als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abgeschrieben.

2.
Es werden keine Kosten erhoben.

3.
Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer sowie dem Departement des Innern
und dem Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 11. Februar 2004

Der Präsident:  Der Gerichtsschreiber: