Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

BGE 98 IV 204



98 IV 204

38. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 30. Juni 1972
i.S. Schindler gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern. Regeste

    Art. 234 StGB, Verunreinigung von Trinkwasser. Begriff des
Trinkwassers.

Sachverhalt

Auszug aus den Erwägungen:

                       Aus den Erwägungen:

Erwägung 1

    1.- Nach Art. 234 Abs. 2 StGB wird bestraft, wer fahrlässig
Trinkwasser für Menschen oder Haustiere mit gesundheitsschädlichen Stoffen
verunreinigt.

    a) Der Beschwerdeführer bestreitet, dass Trinkwasser verschmutzt worden
sei. Das Obergericht dehne den Begriff des Trinkwassers in unzulässiger
Weise aus, indem es alles Grundwasser dazu rechne. Es müsse ein direkter
Zusammenhang mit einer Trinkwasserfassung bestehen, damit Grundwasser
als Trinkwasser gelten könne. An einem solchen Zusammenhang fehle es hier.

    Da indessen Art. 234 Mensch und Haustier vor dem Einnehmen von
gesundheitsschädliche Stoffe enthaltendem Trinkwasser bewahren will, kann
keine Rede davon sein, dass als Trinkwasser nur das bereits als solches
gefasste Wasser zu gelten hätte. Schutzobjekt des Art. 234 ist vielmehr
auch alles Wasser, das mit einer Trinkwasser-Fassung in Verbindung steht,
und darüber hinaus jedes (Grund-)Wasser, von dem vorausgesehen werden kann,
dass es in absehbarer Zeit als Trinkwasser verwendet werden könnte.

    Im vorliegenden Fall ist der Zusammenhang zwischen dem verschmutzten
Grundwasser und dem Trinkwasser ohne weiteres gegeben. Nach
den Feststellungen der Vorinstanz sickerte das aus dem Tank des
Beschwerdeführers ausgelaufene Heizöl durch das umliegende Sandbett auf
den Grundwasserspiegel und wurde vom Grundwasserstrom in Richtung des nur
rund 110 m weiter östlich liegenden Brunnens der Wasserversorgung Kriens
getragen, was zur Folge hatte, dass dort das Pumpwerk für mehr als einen
Monat ausser Betrieb gesetzt werden musste.