Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

BGE 97 I 850



97 I 850

120. Auszug aus dem Urteil vom 22. September 1971 i.S. Müller gegen
Gemeinderat Laufenburg und Verwaltungsgericht des Kantons Aargau. Regeste

    Persönliche Freiheit; Einweisung in eine
Trinkerheilanstalt. Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage,
Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts.

Auszug aus den Erwägungen:

                       Aus den Erwägungen:

    Die Einweisung in eine Trinkerheilanstalt schränkt die durch das
ungeschriebene Verfassungsrecht des Bundes gewährleistete persönliche
Freiheit des Betroffenen erheblich ein. Sie bedarf einer gesetzlichen
Grundlage und muss dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entsprechen; sie
darf das Grundrecht der persönlichen Freiheit weder völlig unterdrücken
noch seines Gehaltes als fundamentale Institution unserer Rechtsordnung
entleeren (vgl. BGE 97 I 49/50 mit Verweisungen und 97 I 842 Erw. 3).

    Ob die angefochtene Massnahme auf einer hinreichenden gesetzlichen
Grundlage beruht, prüft das Bundesgericht frei, denn es steht ein
schwerer Eingriff in die persönliche Freiheit des Beschwerdeführers in
Frage (vgl. BGE 97 I 51/2). Das Bundesgericht hat in diesem Zusammenhang
nicht nur frei darüber zu entscheiden, ob sich die angefochtene Massnahme
formell auf die angerufene Gesetzesbestimmung stützen lässt, sondern es
hat vielmehr auch die materielle Anwendung des massgeblichen kantonalen
Rechts durch das Verwaltungsgericht frei zu überprüfen (vgl. BGE 90 I 39
Erw. 4 a.E.).