Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

BGE 88 IV 10



88 IV 10

4. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 8. Februar 1962
i.S. Schwendimann gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau. Regeste

    Art. 10 und 42 StGB. Völlige Unzurechnungsfähigkeit des Täters
schliesst dessen Verwahrung nach Art. 42 StGB aus.

Sachverhalt

Auszug aus den Erwägungen:

                       Aus den Erwägungen:

    Vorab stellt sich sowohl im Hinblick auf die Strafe wie auf
die Verwahrung die Frage einer neuen psychiatrischen Begutachtung
(Art. 13 StGB). Bei völliger Unzurechnungsfähigkeit, die allerdings
wenig wahrscheinlich ist, wäre der Beschwerdeführer nicht strafbar
(Art. 10 StGB), und das würde auch seine Verwahrung nach Art. 42 StGB
ausschliessen. In Betracht käme diesfalls nur eine Massnahme nach Art. 14
oder 15 StGB. Die anderslautende Fassung des Urteils des Kassationshofes
vom 23. Dezember 1960 i.S. Trachsler, veröffentlicht in BGE 86 IV 204,
beruht auf einem Versehen und ist zu berichtigen.