Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

BGE 116 II 214



116 II 214

39. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 17. April 1990
i.S. X. AG gegen Y. (Berufung) Regeste

    Zusammenstoss zwischen Skifahrer und Pistenfahrzeug.

    Ein motorisiertes Raupenfahrzeug, mit dessen Hilfe Skipisten angelegt
und unterhalten werden, fällt unter den Begriff des Motorfahrzeuges im
Sinne von Art. 7 Abs. 1 SVG. Kausalhaftung des Halters bei Unfall auf
der Skipiste (Art. 1 Abs. 1 SVG).

Auszug aus den Erwägungen:

                      Aus den Erwägungen:

Erwägung 1

    1.- b) Zu Recht bestreitet die Beklagte zudem nicht, dass es sich beim
Pistenfahrzeug, das am Unfall beteiligt war, um ein Motorfahrzeug im Sinne
des Strassenverkehrsgesetzes handelt. Ein motorisiertes Raupenfahrzeug,
mit dessen Hilfe Skipisten angelegt und unterhalten werden, fällt nach
einhelliger Lehrmeinung unter den Begriff des Motorfahrzeugs gemäss Art. 7
Abs. 1 SVG (Padrutt, Rechtsprobleme um Raupenfahrzeuge auf Skipisten, in:
SJZ 1989 S. 317 f.; OFTINGER/STARK, Schweiz. Haftpflichtrecht, Bd. II/2,
S. 41 Rz. 48; BUSSY/RUSCONI, Code suisse de la circulation routière,
N. 7 zu Art. 7 SVG). Unangefochten ist schliesslich auch die von der
Vorinstanz in Übereinstimmung mit der herrschenden Lehre vertretene
Ansicht, die Kausalhaftung des Motorfahrzeughalters gelte auch dann,
wenn sich der Unfall nicht auf einer öffentlichen Strasse ereignet habe
(OFTINGER/STARK, aaO, S. 45 f.; PADRUTT, aaO, S. 318 Fn 8 mit Hinweisen).