Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

BGE 116 IA 236



116 Ia 236

38. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom
27. Juli 1990 i.S. B. und Mitbeteiligte gegen Einwohnergemeinde Kappel und
Regierungsrat des Kantons Solothurn (staatsrechtliche Beschwerde) Regeste

    Art. 15 RPG; Grösse der Bauzone, Nichteinzonung kleinerer Gebiete.

Auszug aus den Erwägungen:

                     Aus den Erwägungen:

    Im teilweisen Nichtgenehmigungsentscheid des Regierungsrats (vgl. BGE
116 Ia 222 f.) kann unter dem Aspekt der Bauzonengrösse keine Verletzung
verfassungsmässiger Rechte erblickt werden. Auch der Umstand, dass
sich Land bisher in einer Bauzone befand, steht einer Nichteinzonung
grundsätzlich nicht entgegen, wenn es darum geht, einen Zonenplan
mit einer derart übergrossen Bauzone wie diejenige des Zonenplans der
Einwohnergemeinde Kappel aus dem Jahre 1968 an die Planungsgrundsätze des
Raumplanungsgesetzes anzupassen bzw. diesen anzunähern (BGE 115 Ia 387
E. 4; 114 Ia 33 mit Hinweisen). Ein solches Vorgehen verstösst weder gegen
das Gebot der Rechtssicherheit noch gegen das Prinzip von Treu und Glauben.

    Die Beschwerdeführer erklären, durch die Einzonung ihrer hier
umstrittenen Parzellen werde das Fassungsvermögen der Bauzone der
Einwohnergemeinde Kappel lediglich um maximal 150 Einwohner erhöht. Das
sei im Verhältnis zur Gesamteinwohnerzahl und zum gesamten eingezonten
Baugebiet der Gemeinde zu vernachlässigen. Dieser Auffassung kann
nicht gefolgt werden. Um eine zu grosse Bauzone auf das in Art. 15 RPG
vorgesehene Mass zu beschränken, sind regelmässig zahlreiche, zum Teil
auch kleinere Gebiete umfassende Planungsmassnahmen notwendig.