Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

BGE 108 IV 76



108 IV 76

19. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 19. Mai 1982 i.S.
Generaldirektion PTT gegen J. Regeste

    Art. 50 Abs. 1 und 3 VStrR. Durchsuchung.

    Papieren i.S. von Art. 50 VStrR sind andere Informationsträger
(z.B. Filme, Tonbänder) gleichgestellt.

Auszug aus den Erwägungen:

                      Aus den Erwägungen:

Erwägung 1

    1.- Nach Art. 50 VStrR sind Papiere mit grösster Schonung der
Privatgeheimnisse zu durchsuchen; insbesondere sollen sie nur dann
durchsucht werden, wenn anzunehmen ist, dass sich Schriften darunter
befinden, die für die Untersuchung von Bedeutung sind (Abs. 1). Erhebt
der Inhaber der Papiere gegen die Durchsuchung Einsprache, so werden
sie versiegelt und verwahrt, und es entscheidet die Anklagekammer des
Bundesgerichts über die Zulässigkeit der Durchsuchung (Abs. 3).

    Diese Bestimmungen sprechen ausdrücklich nur von Papieren, deren
Versiegelung der Inhaber zum Schutz seiner Privatgeheimnisse verlangen
kann und über deren Entsiegelung die Anklagekammer zu entscheiden
hat. Es entspricht jedoch dem Sinn des Gesetzes, Papieren andere
Informationsträger wie Filme, Tonbänder u.ä. gleichzustellen, da sie
wie jene Privatgeheimnisse enthalten können und deshalb ihre Durchsuchung
solche Geheimnisse verletzen kann. Die genannten Vorschriften sind deshalb
auf solche Informationsträger analog anzuwenden.

Entscheid:

              Demnach erkennt die Anklagekammer:

    Das Gesuch der Generaldirektion PTT um Entsiegelung des bei J.
beschlagnahmten und versiegelten Kassettenfilms "Fujicolor" CN 16 Or C-41
wird gutgeheissen.