Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

BGE 107 II 348



107 II 348

54. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 10. März 1981 i.S. José
Garcia Cid-Cid gegen Bemo-Fensterbau GmbH und Hebag-Hoka Elementfabrik AG
(Berufung) Regeste

    Genugtuung (Art. 47 OR).

    Bemessung der Genugtuungssumme bei Körperverletzung mit schwerwiegenden
Folgen.

Auszug aus den Erwägungen:

                      Aus den Erwägungen:

Erwägung 6

    6.- Die Vorinstanz spricht dem Kläger Fr. 35'000.-- Genugtuung zu. Der
Kläger verlangt mit der Berufung deren Heraufsetzung auf Fr. 60'000.--.

    ... Die I. Zivilabteilung hat am 3. Februar 1981 in einem mit dem
vorliegenden vergleichbaren Fall (Paraplegiker, Lähmung der Beine und
der Verdauungs- sowie Sexualorgane) die vorinstanzlich zugesprochene
Genugtuung von Fr. 60'000.-- auf Berufung der Haftpflichtigen nicht
herabgesetzt, obwohl dem Geschädigten ein leichtes Selbstverschulden
vorzuwerfen war (unveröffentlichtes Urteil i.S. Andina und Achermann gegen
Bourquin E. 3). Der linksseitig gelähmte Kläger ist nach Feststellung des
Obergerichts dauernd an den Rollstuhl gebunden und in der Entfaltung seiner
Persönlichkeit aufgrund der Unfallfolgen sehr stark beeinträchtigt. Der
Zuspruch einer Genugtuung von Fr. 60'000.-- erscheint deshalb als
angemessen. Dabei wird berücksichtigt, dass das Bundesgericht in seiner
neuesten Rechtsprechung anstrebt, die Genugtuungssummen bei schweren Fällen
immaterieller Beeinträchtigungen erheblich höher anzusetzen als früher,
um einerseits der Geldentwertung besser Rechnung zu tragen und anderseits
den kantonalen Gerichten zu erlauben, die verschiedenen Grade immaterieller
Unbill in einem erweiterten Rahmen differenzierter zu bewerten.