Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

BGE 106 II 255



106 II 255

51. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 21. Oktober 1980 i.S.
Versicherungsgesellschaft X. gegen A. und B. (Berufung) Regeste

    Art. 55 Abs. 1 lit. d, 156 Abs. 6 und 159 Abs. 5 OG.  Missbrauch
der Versehensrüge durch die obsiegende Partei; Kosten- und
Entschädigungsfolgen.

Auszug aus den Erwägungen:

                          Erwägung:

Erwägung 2

    2.- Ausführungen darüber, dass die Berufungsschrift der Beklagten
zahlreiche Rügen enthält, die sich in unzulässiger Kritik an der
Beweiswürdigung des Obergerichts erschöpfen, dass die Berufung an sich
aber begründet und die Klage daher abzuweisen ist.

Erwägung 3

    3.- (Idem)

Erwägung 4

    4.- Beim Entscheid über die Gerichtskosten und bei der Bemessung
der Parteientschädigung ist zu berücksichtigen, dass die Begründung der
Berufung sich fast zur Hälfte gegen die vorinstanzliche Beweiswürdigung
richtet, welche der Vertreter der Beklagten unter Missbrauch der
Versehensrüge (Art. 55 Abs. 1 lit. d OG) anzufechten suchte (Art. 156
Abs. 6 und Art. 159 Abs. 5 OG).

Entscheid:

              Demnach erkennt das Bundesgericht:

    1. Die Berufung wird gutgeheissen, soweit darauf einzutreten ist,
das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 20. September 1979
aufgehoben und die Klage abgewiesen.

    2. Die bundesgerichtlichen Kosten werden zu 2/3 den Klägern und zu
1/3 der Beklagten auferlegt.

    3. Die Kläger haben der Beklagten für das Berufungsverfahren eine
reduzierte Parteientschädigung von Fr. ... zu bezahlen.