Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

BGE 106 II 221



106 II 221

43. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 1. Juli 1980 i.S. A.
gegen Aktiengesellschaft X. (Berufung) Regeste

    Berechnung des vom Käufer bezogenen Nutzens bei der Wandelung
(Art. 208 OR).

    Die Billigkeit erfordert den Zuspruch eines kalkulatorischen Zinses,
sobald die Abrechnung über die Wandelung erst nach Benützung der Sache
und Entstehung eines Nutzens erfolgt.

Auszug aus den Erwägungen:

                     Aus den Erwägungen:

Erwägung 1

    1.- c) Der Experte hat auf dem vom Kläger gezogenen Nutzen einen
kalkulatorischen Zins von 5, die Vorinstanz von 6% berücksichtigt. Der
Kläger macht geltend, damit sei der Beklagten ein Kapitalertrag
zugesprochen worden, der in Art. 208 OR keine Stütze finde.

    Der Kaufpreis infolge Wandelung ist dem Käufer gemäss Art. 208 OR
mit Zins zurückzuerstatten. Dass der Zins nur bei der Rückerstattung des
Kaufpreises erwähnt wird, schliesst nicht aus, bei der Berechnung des vom
Käufer bezogenen Nutzens einen kalkulatorischen Zins einzubeziehen. Wie
der Nutzen zu berechnen ist, sagt die gesetzliche Bestimmung nicht. Daraus
darf nicht abgeleitet werden, eine Verzinsung des Kapitalbetrages, der dem
Gebrauch der Sache entspricht, sei ausgeschlossen. Vielmehr erfordert die
Billigkeit den Zuspruch eines solchen Zinses, sobald die Abrechnung über
die Wandelung erst nach Benützung der Sache und Entstehung eines Nutzens
erfolgt. Vom Begriff des Nutzens her erscheint die Berücksichtigung eines
Zinses geradezu als selbstverständlich. Mit Recht macht die Beklagte
geltend, die von den Auftraggebern des Klägers bezahlten Transportkosten
hätten nicht nur Gewinn, Amortisation und Betriebsaufwendungen enthalten,
sondern auch einen Zins für das im Fahrzeug investierte Kapital, so dass
der Kläger ohne Berücksichtigung dieses Zinses bei der Berechnung des
Nutzens bereichert wäre.