Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

BGE 105 IV 223



105 IV 223

58. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 30. Juli 1979
i.S. Z. gegen Polizeidirektion, Staatsanwaltschaft und Landgericht Uri
(Staatsrechtliche Beschwerde) Regeste

    Art. 87 OG. Letztinstanzlichkeit. Für die staatsrechtliche Beschwerde
wegen Art. 4 BV ist im Kanton Uri letztinstanzlicher Entscheid jener
des Obergerichts, auch wenn es auf kantonale Nichtigkeitsbeschwerde
hin urteilt.

Auszug aus den Erwägungen:

                     Aus den Erwägungen:

Erwägung 2

    2.- Es stellt sich die Frage, ob das Obergericht Uri im Verfahren auf
kantonale Nichtigkeitsbeschwerde zumindest eine ebenso weite Kognition habe
wie das Bundesgericht auf staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung
von Art. 4 BV. Diese Frage ist aufgrund der vom Obergericht erteilten
Auskunft vom 6. Juli 1979 zu bejahen. Danach kann mit der kantonalen
Nichtigkeitsbeschwerde nicht nur die Verletzung von Vorschriften
gerügt werden, die Parteirechte beschlagen, sondern auch Willkür in
der Beweiswürdigung. Ist demnach die Kognition des Obergerichtes Uri
im kantonalen Kassationsverfahren eine ebenso weite wie diejenige des
Bundesgerichtes im Verfahren auf staatsrechtliche Beschwerde wegen
Art. 4 BV, so hätte dieses Rechtsmittel im vorliegenden Fall gegen
den oberinstanzlichen Entscheid gerichtet werden müssen. Das ist hier
nicht geschehen, indem der Verteidiger auf Anfrage des Präsidenten der
I. öffentlichrechtlichen Kammer ausdrücklich auf eine Anfechtung des
obergerichtlichen Urteils verzichtet hat.