Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

BGE 104 IV 32



104 IV 32

10. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. April 1978 i.S. C.
gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden Regeste

    Art. 35 Abs. 2 SVG. Gleichzeitiges Überholen und Kreuzen.

    Der Überholende behindert den Entgegenkommenden, wenn er diesen zum
Ausweichen auf den Pannenstreifen nötigt.

Auszug aus den Erwägungen:

                      Aus den Erwägungen:

    Gleichzeitiges Überholen und Kreuzen ist auf einer übersichtlichen
Strecke nicht verboten, wenn die Breite der Strasse soviel Platz
bietet, dass andere Strassenbenützer, namentlich der Überholte und der
Entgegenkommende, nicht behindert werden (BGE 101 IV 78 f.). Nach den
Feststellungen der Vorinstanz wäre es zu einer Kollision zwischen dem
Beschwerdeführer und dem Fahrer aus der Gegenrichtung gekommen, wenn
dieser seinen Wagen nicht auf den Pannenstreifen gelenkt hätte. Daraus
folgt, dass der Entgegenkommende behindert und gefährdet wurde, musste
er doch zur Vermeidung eines Unfalls über den rechten Fahrbahnrand
hinaus auf den Pannenstreifen ausweichen, der nur in Notfällen, nicht
aber im normalen Fahrverkehr benutzt werden darf (Art. 36 Abs. 3 VRV).
Der Beschwerdeführer hätte auf das Überholen verzichten müssen und ist
deshalb zu Recht wegen Verletzung von Art. 35 Abs. 2 SVG gebüsst worden.