Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

BGE 103 IV 255



103 IV 255

70. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 17. Oktober 1977 i.S. L.
gegen Generalprokurator des Kantons Bern Regeste

    Art. 31 Abs. 1 SVG. Aufmerksamkeit.

    Auch während der täglichen Verkehrsspitzen darf damit gerechnet werden,
dass sich andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls verkehrsgerecht verhalten.

Auszug aus den Erwägungen:

                      Aus den Erwägungen:

    Der Vorwurf ungenügender Aufmerksamkeit kann auch nicht damit begründet
werden, der Unfall habe sich morgens kurz vor Arbeitsbeginn und in der
Nähe einer Bushaltestelle zugetragen. Diese Umstände erforderten zwar
eine erhöhte Konzentration der Aufmerksamkeit auf die wesentlichen
Verkehrsabläufe, nicht aber auf eine Stelle, die ausserhalb des zu
erwartenden Verkehrsgeschehens lag. Insbesondere kann der Vorinstanz
nicht gefolgt werden, wenn sie erklärt, bei grösserer Verkehrsdichte
müsse vermehrt mit verkehrswidrigem Verhalten von Fussgängern gerechnet
werden. Dieses Argument würde zu einer gefährlichen Verunsicherung führen
und widerspräche dem Vertrauensgrundsatz des Art. 26 Abs. 1 SVG. Gerade
in Stosszeiten muss sich der Verkehrsteilnehmer erst recht darauf verlassen
können, dass sich auch die andern verkehrsgerecht verhalten.