Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

BGE 101 IV 317



101 IV 317

73. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 20. Juni 1975
i.S. S. gegen Generalprokurator des Kantons Bern Regeste

    Art. 397 StGB, Wiederaufnahme des Verfahrens.

    Erheblich sind auch neue Tatsachen und Beweismittel, die bloss
eine Änderung im Schuldspruch zu bewirken vermögen (Änderung der
Rechtsprechung).

Auszug aus den Erwägungen:

                     Aus den Erwägungen:

Erwägung 2

    2.- Nach neuer Praxis ist der Schuldspruch anfechtbar (BGE 96 IV 66,
100 IV 2). Das hat bei der Wiederaufnahme zur Folge, dass neue Tatsachen
und Beweismittel nicht nur erheblich sind, wenn sie zu einem wesentlich
milderen Urteil führen können (BGE 92 IV 179 und bisherige Rechtsprechung),
sondern auch dann, wenn sie geeignet sind, die der Verurteilung zugrunde
liegenden Feststellungen so zu erschüttern, dass auf Grund des veränderten
Sachverhalts hinsichtlich einer von mehreren strafbaren Handlungen,
derentwegen der Täter verurteilt wurde, ein Freispruch möglich ist,
unabhängig davon, ob dieser mildere Bestrafung nach sich zieht.